Teil IV: Übergabe
1. Allgemeine Grundsätze der Übergabe
Die Übergabe (Abnahme / remise de clés) ist der formale Moment, in dem Ihre neu gebaute Wohnung vom Bauträger übergeben wird und Sie rechtlichen Besitz erhalten. Gleichzeitig beginnt die Garantiefrist, und Ihre Verantwortung für die Immobilie startet.
In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie erwartet, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich auf die Abnahme vorbereiten — einschließlich einer Checkliste, was Sie mitbringen und worauf Sie achten sollten.
1.1 Was das Gesetz über Annahme oder Ablehnung der Übergabe sagt
Nach Schweizer Recht (Art. 371 OR) gilt Folgendes, sobald der Bauträger die Wohnung als fertig erklärt und zur Übergabe einlädt:
- Sie sind verpflichtet, an der Abnahme teilzunehmen und die Wohnung nach Treu und Glauben zu prüfen.
- Sie müssen die Übergabe entweder annehmen oder ablehnen.
- Wenn Sie das Abnahmeprotokoll (Abnahmeprotokoll / procès-verbal de réception) ohne Vorbehalte unterschreiben, gilt dies als Abnahme der Wohnung im gelieferten Zustand — und sichtbare Mängel gelten als akzeptiert, sofern sie nicht dokumentiert wurden.
Allerdings:
- Sie können die Übergabe mit schriftlichen Vorbehalten annehmen, z. B. mit einer Liste von Mängeln, die behoben werden müssen.
- Eine Ablehnung der Übergabe ist nicht möglich, wenn es sich nur um kleine Mängel handelt — nur wenn die Wohnung klar unvollständig, nicht bewohnbar oder unsicher ist.
- Die fünfjährige Garantiefrist für versteckte Mängel beginnt mit der Übergabe.
Es ist sehr empfehlenswert, einen unabhängigen Bausachverständigen zur Abnahme mitzunehmen. Ein Experte erkennt technische Mängel, dokumentiert sie korrekt und hilft Ihnen, das Protokoll sauber zu führen.
Öffentlicher Auszug
Dieses Kapitel geht in der kostenpflichtigen Ausgabe 2026 weiter
Die öffentliche Website zeigt den Einstieg für Recherche und Suchmaschinen. Das vollständige Kapitel mit den praktischen Details ist Teil des Huusli-Buchs.