Teil V: Mängel & Garantie

Endabnahme & Ablauf der Gewährleistung

Der Gewährleistungsprozess für eine neue Wohnung in der Schweiz endet nicht mit der Übergabe. Nach dem Einzug gibt es zwei wichtige Meilensteine, die das Ende der Verantwortung des Bauträgers markieren:

  1. die Zweijahresabnahme
  2. den Ablauf der fünfjährigen Gewährleistung

Dieses Kapitel erklärt, was in diesen Phasen passiert und worauf Sie achten sollten, bevor eine letzte Freigabe unterzeichnet wird.


Öffentlicher Auszug

Dieses Kapitel geht in der kostenpflichtigen Ausgabe 2026 weiter

Die öffentliche Website zeigt den Einstieg für Recherche und Suchmaschinen. Das vollständige Kapitel mit den praktischen Details ist Teil des Huusli-Buchs.